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Diana Groß, Pflegedienstleitung

Pflegereform 2027: Was Angehörige jetzt wissen sollten

Ende September hat das Bundeskabinett den Entwurf für eine Pflegereform beschlossen,das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz. In vielen Familien wirft das Fragen auf: Ändert sich etwas an meinen Leistungen? Muss ich jetzt etwas tun? Wir ordnen für Sie ein, wasbisher feststeht und was noch offen ist.

Noch gilt das bisherige Recht

Der Beschluss vom 30. September 2026 ist noch kein Gesetz. Zuerst beraten Bundestagund Bundesrat, dabei kann sich noch einiges ändern. Bis dahin gelten die bisherigenRegeln unverändert. Sie müssen aktuell nichts beantragen und nichts umstellen. IhrePflegeleistungen laufen weiter wie gewohnt.

Was der Entwurf vorsieht

Geplant sind neue Angebote, die vor allem Familien zu Hause entlasten sollen. Dazu gehört eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, die Angehörige früh und dauerhaft unterstützt. Ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget helfen, Alltagsunterstützung ausdem persönlichen Umfeld zu finanzieren. Ein Überbrückungsbudget soll greifen, wenn die pflegende Person unerwartet ausfällt. Außerdem ist ein digitales Pflege-Cockpit vorgesehen, das Anträge, Anbietersuche und Leistungsübersicht an einem Ort bündeln soll. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige soll die Pflegeversicherung weiterhinübernehmen.

Pflegegrade: Bestandsschutz geplant

Die Begutachtung soll die Pflegegrade 1 bis 3 künftig zielgenauer vergeben. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll nach dem Entwurf Bestandsschutz behalten. Zudem soll bei der Begutachtung stärker geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.

Beiträge und Zeitplan

Der allgemeine Beitragssatz soll in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent bleiben. Parallel arbeitet eine Pflegestrukturkommission an weiteren Vorschlägen, die bis Ende Januar 2027 vorliegen sollen. Wann einzelne Regelungen tatsächlich in Kraft treten, hängt vom weiteren Verfahren ab. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Beratung in Burgdorf und Umgebung

Sie sind unsicher, was die Reform für Ihre Situation bedeutet? Gerne schauen wir gemeinsam auf Ihre Leistungen, etwa Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege, und auf Ihre Möglichkeiten im Alltag. Zusätzlich bietet der Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer Land der Region Hannover eine neutrale und kostenlose Beratung für Burgdorf, Uetze, Lehrte und Sehnde an.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Wichtig: Stand: 18.10.2026. Die Pflegereform ist bisher nur ein Entwurf und kann sich noch ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Zusammenfassung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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