ChatGPT-Bild 26. Okt. 2026, 12_05_28
Diana Groß, Pflegedienstleitung

Vor Jahresende prüfen: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Das ist ein guter Moment, kurz innezuhalten und zu schauen, welche Leistungen der Pflegeversicherung Sie für sich oder Ihre Angehörigen schon genutzt haben. Denn manche Beträge gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Wir erklären, worauf pflegende Angehörige jetzt achten können.

Eine Pause, wenn Sie sie brauchen

Pflegende Angehörige leisten viel. Wenn Sie krank werden, Urlaub machen oder einfach einmal durchatmen möchten, kann die Verhinderungspflege einspringen. Die Kurzzeitpflege hilft, wenn ein Mensch für eine begrenzte Zeit in einer Einrichtung versorgt wird. Beide Leistungen teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Er steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen. Beantragt wird die Leistung bei der Pflegekasse.

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat

Wer zu Hause lebt und mindestens Pflegegrad 1 hat, kann monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag nutzen, das sind 1.572 Euro im Jahr. Er ist für anerkannte Angebote gedacht, zum Beispiel Hilfe im Haushalt, Begleitung außerhalb der Wohnung oder stundenweise Betreuung. Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Erstattet werden bereits bezahlte Kosten. Alternativ können Sie den Anspruch an den Anbieter abtreten, dann müssen Sie nichts vorstrecken.

Ein kleiner Kassensturz

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel von Ihrem Budget in diesem Jahr noch offen ist. Sammeln Sie Rechnungen und Belege an einem Ort und überlegen Sie, wo Sie im Alltag am meisten Entlastung spüren würden. Planen Sie Auszeiten frühzeitig, denn Anbieter und Einrichtungen brauchen etwas Vorlauf.

Reform: noch ein Entwurf

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Pflegereform auf den Weg gebracht, der Entlastungsleistungen neu ordnen soll. Er ist noch kein Gesetz und kann sich im weiteren Verfahren ändern. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Was bisher bekannt ist, haben wir in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammengefasst.

Kostenlose Beratung in Burgdorf

Der Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer Land der Region Hannover berät vertraulich, neutral und kostenlos, in der Hannoverschen Neustadt 53 in Burgdorf, Telefon 0511/61620116. Zu Ihrer individuellen Situation kann nur die Pflegekasse oder eine Pflegeberatung verbindlich Auskunft geben. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information (Stand 26.10.2026).

Sprechen Sie uns gerne an

Sie sind unsicher, wie Sie Pausen oder Unterstützung im Alltag organisieren können? Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können. Sprechen Sie uns gerne an.

Wichtig: Stand: 26.10.2026. Die Pflegereform ist bisher nur ein Entwurf und kann sich noch ändern, ebenso können sich Beträge und Fristen ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Zusammenfassung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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